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Rechte und Unterstützung für Menschen mit Autismus: Ein Überblick für Eltern und Pädagogen

Justizia
Rechte und Unterstützung für Menschen mit Autismus

Menschen mit einer Autismus-Spektrum-Störung (ASS) haben Anspruch auf Eingliederungshilfe. Welche Leistungen infrage kommen, hängt von Alter, Diagnose und individuellem Unterstützungsbedarf ab. Die rechtlichen Grundlagen sind klar geregelt und gewährleisten soziale Teilhabe sowie Bildung.

Rechtsgrundlagen und freie Anbieterwahl

Die Eingliederungshilfe beruht auf §60 SGB XII sowie §10 Abs. 4 Kinder- und Jugendhilfegesetz. Betroffene können den Anbieter ihrer Wahl frei bestimmen. Nach einer fachärztlichen Diagnose übernimmt der zuständige Kostenträger die Leistungen. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Anbieter und Kostenträger, basierend auf der vereinbarten Vergütung.

Unterstützung im Vorschulalter

Kinder im Vorschulalter erhalten Leistungen zur sozialen Teilhabe nach §113 SGB IX. Dazu zählen heilpädagogische Maßnahmen, die alle Aspekte der sozialen Integration berücksichtigen. In Einzelfällen können Hilfen zur Schulvorbereitung (§112 Abs. 1 SGB IX) beantragt werden.

Hilfen während der Schulzeit

Im Schulalter greift §112 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX: Leistungen zur Teilhabe an Bildung. Autismustherapien fallen hier unter heilpädagogische Maßnahmen, die den Schulbesuch ermöglichen oder erleichtern. Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen haben laut §35a Abs. 3 SGB VIII ebenfalls Anspruch auf diese Leistungen, die besonders soziale Teilhabe (§113 SGB IX) und Bildung (§112 SGB IX) fördern.

Unterstützung im Erwachsenenalter

Erwachsene, die sich in Ausbildung oder Studium befinden, haben Anspruch auf Hilfen zur beruflichen Qualifikation (§112 Abs. 1 Nr. 2 SGB IX). Allgemeine Unterstützungsleistungen zur sozialen Teilhabe (§113 SGB IX) umfassen den Erhalt und Erwerb praktischer Fähigkeiten. Zudem können Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§127 SGB III) beantragt werden, um die Erwerbsfähigkeit zu sichern.

Definition von Autismus als Behinderung

Autismus gilt laut §2 SGB IX als Behinderung, wenn Betroffene durch Barrieren in ihrer Umwelt an der gleichberechtigten Teilhabe gehindert werden. Ziel aller Maßnahmen ist es, diese Hindernisse abzubauen und Teilhabe zu ermöglichen. Für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit ASS gibt es umfangreiche Unterstützungsmöglichkeiten. Eltern und Pädagogen sollten sich frühzeitig über passende Angebote informieren und diese in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen beantragen.

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