Wie und für wen werden Förderpläne erstellt?

Rechtliche Grundlagen und Zielgruppen der Förderplanung
Förderpläne bilden die gesetzliche Grundlage für sonderpädagogische Unterstützung – unabhängig vom Förderort oder Förderschwerpunkt. Dabei sind sie in der Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung (AO-SF) verpflichtend geregelt. Nach § 21 Abs. 7 AO-SF erstellen die unterrichtenden Lehrkräfte einen individuellen Förderplan. Ziel ist es, dass alle an der Förderung beteiligten Personen einbezogen werden. Von entscheidender Bedeutung ist, dass der Förderplan regelmäßig überprüft und fortgeschrieben wird.
Diese Pflicht gilt nicht nur bei festgestelltem sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, sondern auch dann, wenn präventiv sonderpädagogisch gefördert wird – zum Beispiel in der Schuleingangsphase oder auch in späteren Jahrgängen. Zudem kann ein Förderplan auch bei individuellen Fördermaßnahmen außerhalb eines formellen AO-SF-Verfahrens hilfreich sein – beispielsweise im Rahmen des schulischen Förderkonzepts oder bei Nachteilsausgleichen aufgrund chronischer Erkrankungen oder Lernschwierigkeiten.
Zusammengefasst gilt, dass Förderpläne bei folgenden Sachverhalten relevant sind:
- Bei festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf.
- Bei präventiver sonderpädagogischer Förderung, auch ohne formales Verfahren.
Förderpläne können unter anderem erstellt werden für:
- Kinder mit besonderen Förderbedarfen in Gruppen oder im Einzelsetting.
- Schüler:innen mit Nachteilsausgleichen (z. B. bei LRS oder chronischen Erkrankungen).
- Die Dokumentation individueller Fördermaßnahmen im Rahmen schulinterner Konzepte.
Förderpläne und ihre Funktion – Mehr als nur ein Formular
Ein Förderplan erfüllt viele Funktionen, die weit über die bloße Dokumentation hinausgehen. So sorgt er dafür, dass Förderung planvoll, kontinuierlich und zielgerichtet stattfindet – in Anstimmung mit allen Beteiligten.
Folgende Funktionen sind besonders relevant:
- Zielführende Funktion: Der Plan legt gemeinsam vereinbarte Förderziele fest und sichert so eine abgestimmte, effektive Förderung.
- Strukturierende Funktion: Individuelle Lernprozesse werden geordnet, Fortschritte sind nachvollziehbar dokumentiert.
- Legitimierende Funktion: Fördermaßnahmen sind begründet und können bei Entscheidungen zur Schullaufbahn berücksichtigt werden.
- Dokumentationsfunktion: Die Förderung wird transparent festgehalten und erfüllt gesetzliche Vorgaben.
- Evaluations- und Rückmeldefunktion: Fortschritte werden regelmäßig überprüft. Schüler:innen erhalten gezielte Rückmeldungen über ihre Entwicklung.
Zusätzliche Funktionen durch Einbindung von Eltern und Schüler:innen:
- Transparenzfunktion: Alle Beteiligten – auch Eltern und Schüler:innen – erhalten einen klaren Überblick über Förderziele und Maßnahmen.
- Zielbindungs- und Motivationsfunktion: Gemeinsam formulierte Ziele fördern die Identifikation und Motivation der Schüler:innen.
- Koordinationsfunktion: Die Abstimmung zwischen Lehrkräften und ggf. externen Einrichtungen wird erleichtert.
Qualitätskriterien – Was einen guten Förderplan ausmacht
Ein qualitativ hochwertiger Förderplan zeichnet sich dadurch aus, dass er die genannten Funktionen erfüllt. Die folgenden Kriterien helfen bei der Gestaltung.
Ziele im Förderplan sollten:
- positiv formuliert und überprüfbar sein.
- sowohl kurz- als auch mittelfristig oder langfristig terminiert sein.
- sich an der Ausgangslage des Kindes orientieren.
- realistisch und erreichbar sein.
- verschiedene Entwicklungs- und Verhaltensbereiche abdecken.
- klar priorisiert werden.
Hilfreich ist hier die sogenannte SMARTIE-Formel:
- Spezifisch
- Messbar
- Attraktiv/angemessen
- Realistisch/relevant
- Terminiert
- Ich-bezogen formuliert
- Erfolgsorientiert
Fördermaßnahmen sollten:
- fachlich fundiert und alltagsnah sein.
- anpassbar und flexibel gestaltet werden.
- im regulären Unterricht umsetzbar sein.
Aufbau und Gestaltung eines Förderplans
Ein übersichtlicher Aufbau ist entscheidend – am besten mit einheitlicher Vorlage innerhalb der Schule. Bewährt haben sich tabellarische Darstellungen mit folgenden Elementen:
- Ausgangslage des Schülers oder der Schülerin
- Konkrete, SMART formulierte Ziele
- Geplante Maßnahmen mit Verantwortlichkeiten
- Nachteilsausgleiche oder externe Unterstützungsmaßnahmen
- Vereinbarungen mit Eltern und Schüler:innen
- Dokumentation der Evaluation
Zudem sollten Förderpläne zentral archiviert und für beteiligte Pädagog:innen zugänglich sein – unter Wahrung des Datenschutzes. Damit die Verbindlichkeit erhöht wird, ist ein festgelegter Rhythmus zur Fortschreibung wichtig – z. B. im Halbjahresgespräch oder bei Elternsprechtagen.
Förderplanung als Prozess – Nicht nur ein Dokument
Ein Förderplan ist nur so gut wie der Prozess, auf dem er basiert. Dazu braucht mehr als nur ein Formular! Ebenso wichtig ist, dass die Diagnostik, Planung, Umsetzung, Evaluation und Fortschreibung im Team erfolgen. Dafür ist der kollegiale Austausch essenziell – idealerweise verankert im schuleigenen Inklusionskonzept.
Mögliche Formate für Zusammenarbeit:
- Förderplangespräche im Kollegium
- Förderplan-Konferenzen mit festen Zeitfenstern
- Kooperation mit externen Einrichtungen bei Bedarf
Beteiligung von Schüler:innen und Eltern – Schlüssel zum Erfolg
Ideal ist es, wenn Kinder und Jugendliche – ihrem Entwicklungsstand entsprechend – in die Planung eingebunden sind. Auf diese Weise wird das Verantwortungsbewusstsein und ihre Motivation gestärkt. Besonders hilfreich ist die Ich-Form in Zielformulierungen, um eine persönliche Bindung aufzubauen. Zudem spielen auch die Eltern eine zentrale Rolle. So habe diese laut § 44 Schulgesetz NRW ein Recht auf Information und Beratung in grundsätzlichen schulischen Angelegenheiten. Ein wichtiger Aspekt, denn der Eltern-Perspektive ist oft wertvoll für die Einschätzung des Ist-Stands und für die Auswahl geeigneter Maßnahmen. Außerdem ist ihre Mitarbeit oft der entscheidende Faktor für den Umsetzungserfolg.
Eltern sollten:
- mindestens im Rahmen der Elternsprechtage informiert werden.
- die Möglichkeit haben, sich einzubringen.
- im Idealfall an Förderplangesprächen teilnehmen.
Welche Entwicklungsbereiche können gefördert werden?
Neben fachlichen Inhalten deckt ein guter Förderplan auch sogenannte Entwicklungsbereiche ab. Diese spiegeln wider, dass schulische Bildung weit über das reine Fachwissen hinausgeht:
- Wahrnehmung
- Motorik und Bewegung
- Kommunikation und Sprache
- Kognition
- Emotionalität
- Lern- und Arbeitsverhalten
- Sozialverhalten
Ziele in diesen Bereichen sind häufig die Grundlage für langfristige Entwicklung und schulischen Erfolg – vor allem für Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf. Dabei folgt die Förderplanung keinem Selbstzweck, sondern stellt ein starkes Werkzeug zur individuellen Begleitung und Unterstützung dar. Wenn Lehrkräfte, Eltern und Schüler:innen gemeinsam daran arbeiten, entstehen tragfähige Wege für Lernen, Entwicklung und Teilhabe – ganz im Sinne einer inklusiven Schulkultur.
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